Messe Essen - Trinken - Feiern 29.02. + 01.03.2020
Teilnahmebedingungen
Veranstalter: |
Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH |
Ort: | Erich Göpfert Stadthalle Unna, Parkstraße 44, 59425 Unna |
Ausstellungsdauer - Öffnungszeiten: |
Samstag, 29.02.2020, 11.00 - 18.00 Uhr Sonntag, 01.03.2020, 11.00 - 18.00 Uhr |
Aufbau: |
Donnerstag, 27.02.2020, 16.00 - 20.00 Uhr (nach Absprache) |
Anmeldung: |
Die Anmeldung erfolgt mit dem beigefügten Anmeldeformular unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen. Die vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterschriebene Anmeldung ist einzusenden an die Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH, Parkstr. 44, 59425 Unna. Die Anmeldung ist verbindlich. |
Zulassung: | Die Zulassung wird schriftlich bestätigt. Die Zulassung erhält nur der Antragsteller und ist nur mit Zustimmung der Veranstalter übertragbar. Der Zulassung wird ein Hallenplan mit Angabe der Lage des Standes beigefügt. Der Lageplan kann von den Veranstaltern aus zwingenden organisatorischen Gründen auch kurzfristig geändert werden. |
Zahlungsbedingungen: | Die Standmietenrechnung wird dem Aussteller gleichzeitig mit der Bestätigung zugesandt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Sonstige Leistungen oder Lieferungen werden nach der Veranstaltung abgerechnet. Schuldner ist stets der Standbetreiber, auch wenn die Rechnung einem Dritten zugestellt werden soll. |
Untervermietung- |
Der Aussteller ist ohne Genehmigung der Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH nicht berechtigt, den ihm zugewiesenen Stand an Dritte ganz oder teilweise unter zu vermieten oder sonst zu überlassen bzw. für nicht bekannt gegebene Unternehmen zu werben. Jeder Unteraussteller muss personell vertreten sein. Je 3 qm ist ein Unteraussteller zulässig. Für Untervermietungen berechnen wir zuzüglich zur vereinbarten Standmiete einen Grundpreis von 175,- € pro laufenden Meter. |
Rücktrittsrecht: | Der Antragsteller hat bis zur schriftlichen Bestätigung die Möglichkeit, von seiner Anmeldung zurückzutreten. Als Beitrag zu den Organisationskosten fallen in diesem Fall 25 % der Standmiete zzgl. Mwst. an. Tritt der Antragsteller nach Eingang der schriftlichen Bestätigung zurück, fallen die gesamte Standmiete und die tatsächlich entstandenen anteiligen Werbe- und Organisationskosten zzgl. Mwst. an. |
Bewachung: | Die allgemeine Bewachung der Ausstellungsflächen übernimmt die Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH. Die Bewachung beginnt mit dem Ende des letzten Aufbautages und endet mit dem Beginn des ersten Abbautages. Die Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH ist berechtigt, die zur Bewachung erforderlichen Kontrollen vorzunehmen. Durch die von der Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH vorgenommene allgemeine Bewachung wird der Ausschluß der Haftung für alle Sach- und Personenschäden nicht eingeschränkt (siehe hierzu „Haftungsausschluß“). Während der Öffnungszeiten der Messe müssen die Aussteller für die Beaufsichtigung der eingebrachten Gegenstände selbst Sorge tragen. |
Ausstellerausweise: | Jeder Aussteller erhält bis zu drei Ausstellerausweise kostenlos. Weitere Ausstellerausweise können kostenpflichtig bei der Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH bestellt werden. Bei Mißbrauch der Karte wird die Karte ersatzlos eingezogen. |
Verkauf: | Der Verkauf ist gestattet. Ausgenommen hiervon sind gastronomische Waren aller Art. |
Werbung: | Die Werbung für Produkte und Leistungen des Ausstellers ist auf dessen angemietete Standfläche begrenzt. Die Werbung darf den Standnachbarn nicht beeinträchtigen. |
GEMA: | Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
Gastronomie: | Alle gastronomischen Leistungen werden von der Stadthallengastronomie erbracht, die Sie gerne bei besonderen Wünschen zur Bewirtung Ihrer Gäste berät. Die Einrichtung einer VIPLounge ist möglich. Bestellungen nimmt die Stadthalle Unna entgegen. |
Technische Leistungen: | Alle technischen Leistungen bis zum Stand des Ausstellers werden von der Stadthalle Unna GmbH wahrgenommen. Installationen innerhalb des Standes sind Angelegenheit des Ausstellers. Die Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH ist zur Kontrolle fremder Installationen innerhalb der Ausstellungsstände berechtigt aber nicht verpflichtet. Für fehlerhafte Installationen und dadurch verursachte Schäden gegenüber Dritten oder der Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH haftet der Aussteller. |
Reinigung: | Die Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH sorgt für die Reinigung der allgemeinen Ausstellungshallen,Wege und Gänge. Für die Sauberkeit innerhalb der Ausstellungsstände ist ab Übernahme der Aussteller selbst verantwortlich. Die Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH sorgt für die Entsorgung des entstehenden Abfalls. Die Aussteller werden gebeten, Abfälle in Beuteln oder Kartons abends auf die Gänge vor dem Stand abzustellen. |
Ausstellungsversicherung |
Gegen die üblichen versicherungsfähigen Gefahren wie Feuer, Bruch und Leckage sowie Haftungsausschluß: Wasserschäden ist die Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH versichert. Die Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH übernimmt keine Obhutspflicht für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen und schließt ausdrücklich jede Haftung für Schäden und Abhandenkommen aus. Der Haftungsausschluß erfährt durch den Bewachungsdienst der Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH keine Einschränkungen. Sollten einem Dritten durch Handeln des Ausstellers oder dessen Beauftragten Schäden entstehen, so haftet der Aussteller in vollem Umfang. |
Haftpflichtversicherung: | Die Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH hat eine Haftpflichtversicherung für die gesetzliche Haftung. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen AHB. Damit sind ausschließlich Schäden Dritten gegenüber gedeckt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf das Standpersonal der ausstellenden Firmen oder hiervon ausgehende Gefahren. |
Absage: | Bei Absage, Verschieben, Verkürzung oder vorzeitigem Schließen der Veranstaltung ist ein Schadenersatzanspruch gegen die Veranstalter ausgeschlossen. |
Hausrecht: | Die Unna Marketing - Gesellschaft für Veranstaltungen und Stadtmarketing mbH übt im gesamten Ausstellungsbereich und während der gesamten Dauer der Veranstaltung einschließlich der Auf- und Abbauzeiten das Hausrecht aus. |
Verwirkung von Ansprüchen: |
Ansprüche der Aussteller gegen die Veranstalter sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Ende der Veranstaltung anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten alle Ansprüche als verwirkt. |
Salvatorische Klausel: | Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
Laden Sie hier die Geschäftsbedingungen als PDF Datei runter. |